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Stammbäume / Familienchroniken / Familienwappen
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LiechtensteinWappen (mittelhochdeutsch „wäpen“ = Waffen) sind im 12. Jahrhundert als Unterscheidungsmerkmale der durch ihre Rüstung unerkenntlich gewordenen Ritter entstanden. Aus dieser Zeit stammt ebenfalls der Begriff „Heraldik“. Dieser leitet sich vom Herold ab, der als „Heerwalter“ die Funktion als Bote inne hatte. Das mittelalterliche Wappenrecht galt bis ins 19. Jahrhundert.

Obwohl bei Adeligen und Stadtbürgern Wappen sehr beliebt waren, galten sie nicht als Privileg der Oberschicht, sondern durften seit jeher von allen Personen geführt werden. Sie wurden, und werden noch heute, nach bestimmten heraldischen (wappenkundlichen) Regeln gestaltet und dienten als Erkennungszeichen von Personen, Familien oder Körperschaften. Im Gegensatz zu den Städtern, die vermehrt Wappen führten, wurden auf dem Land die Hauszeichen bevorzugt. Deshalb haben viele Familien keine wirklich alten Wappen. Die meisten Familienwappen wurden erst Mitte des letzten Jahrhunderts (1950er und 1960er Jahre) geschaffen. Das schweizerische Wappenrecht bietet für Familienwappen keinen besonderen Schutz, sie unterliegen den üblichen Bestimmungen des Urheberrechts.